{"id":30,"date":"2012-07-22T20:11:19","date_gmt":"2012-07-22T20:11:19","guid":{"rendered":"http:\/\/floskelmaschine.de\/wptest1\/?page_id=30"},"modified":"2012-07-22T20:11:19","modified_gmt":"2012-07-22T20:11:19","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/koki-neustadt.de\/?page_id=30","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Kommunales Kino Neustadt in Holstein e.V.<\/p>\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKommunales Kino Neustadt in Holstein e.V.\u201c.<\/li>\n<li>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Neustadt in Holstein.<\/li>\n<li>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 2 Vereinszweck\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1) der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemein\u00fctzige Zwecke iSd des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>(2) Zweck des Vereins ist es, das Kulturleben der Stadt Neustadt i.H. cineastisch zu bereichern und dadurch Kunst und Kultur zu f\u00f6rdern. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Pflege der Filmkultur in Neustadt i.H., durch Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung der Pr\u00e4sentation von k\u00fcnstlerisch wertvollen Filmen sowie von historisch, sozial und gesellschaftlich diskussionsw\u00fcrdigen Spiel- und Dokumentarfilmen aus dem In- und Ausland in Neustadt i.H.. Der Verein will durch die Vorf\u00fchrung solcher Filme, auch in Verbindung mit begleitenden Vortr\u00e4gen und Veranstaltungen, das allgemeine Filmverst\u00e4ndnis f\u00f6rdern und Einblicke in das Gebiet des Spielfilms und des Dokumentarfilms erm\u00f6glichen. Der Verein f\u00f6rdert diese Zwecke insbesondere, indem er\n<ul>\n<li>Filme in Neustadt i.H. \u00f6ffentlich vorf\u00fchrt oder deren \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung unterst\u00fctzt,<\/li>\n<li>das \u201eGemeinschaftserlebnis Kino\u201c durch Hinweise und Anregungen zu gemeinsamen Filmbesuchen, die auch mit Aussprachen \u00fcber den gezeigten Film verbunden sein k\u00f6nnen, in das \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein in Neustadt i.H. r\u00fcckt,<\/li>\n<li>Kinder- und Jugendfilme zeigt und so Kinder und Jugendliche an das Kino heranf\u00fchrt,<\/li>\n<li>die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Kinos der Region und den Nordischen Filmtagen sucht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.<\/li>\n<li>(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>(5) Alle Inhaber\/Innen von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Ihnen werden nur die notwendigen Auslagen ersetzt, die durch ihre T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellt. \u00dcber die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1) Die Mitgliedschaft endet\n<ul>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds<\/li>\n<li>durch freiwilligen Austritt<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>(2)\u00a0Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>(3)\u00a0Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gr\u00f6blich gegen die Vereinsinteressen verstossen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer vierw\u00f6chigen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Ausschliessungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung mu\u00df innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Ausschliessungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung auf ihrer n\u00e4chsten Sitzung endg\u00fcltig, bis dahin ruht die Mitgliedschaft der\/des Betroffenen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben, deren H\u00f6he die Mitgliederversammlung von Jahr zu Jahr festsetzt.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 6 Organe des Vereins<br \/>\nOrgane des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 7 Der Vorstand\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0Der Vorstand des Vereins besteht aus der\/dem Vorsitzenden, der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/In, dem\/der Kassenf\u00fchrer\/In sowie einem\/einer Beisitzer\/In.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Zur Vertretung des Vereins ist die\/der Vorsitzende, die\/der stellvertretende Vorsitzende und der\/die Kassenf\u00fchrer\/In berechtigt, je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 8 Aufgaben des Vorstands<br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit diese nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat insbesondere f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vereinszwecks zu sorgen.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen vor Ablauf ihrer Amtszeit von der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund abberufen werden.<\/li>\n<li>(3)\u00a0Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand endet die Verantwortung des betreffenden Vorstandsmitglieds.<\/li>\n<li>(4)\u00a0Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der laufenden Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Amtsperiode ein Ersatzmitglied.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstands\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0Die\/der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Gesch\u00e4ftsbed\u00fcrfnis, mindestens jedoch zweimal im Kalenderjahr ein. Der Vorstand ist unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn ein Vorstandsmitglied es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt und ein weiteres Vorstandsmitglied dem Verlangen beitritt.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>(3)\u00a0Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit kommt kein Beschluss zustande.<\/li>\n<li>(4)\u00a0Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zur schriftlichen Beschlussfassung erkl\u00e4ren (Umlaufverfahren).<\/li>\n<li>(5)\u00a0\u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Die Niederschrift mu\u00df Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer\/Innen, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.\u00a0\u00a0Alle Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu sammeln und 10 Jahre aufzubewahren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 11 Die Mitgliederversammlung\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:\n<ul>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>\u00dcberwachung der Gesch\u00e4fte des Vorstandes, Genehmigung\u00a0\u00a0des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschliessungsbeschluss des Vorstandes<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 12 Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nMindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt zun\u00e4chst der Vorstand, in der Sitzung dann die Mitgliederversammlung fest.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0Die Mitgliederversammlung wird von der\/dem Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so bestimmt die Versammlung\u00a0\u00a0die Leiterin\/den Leiter. Bei Wahlen bestimmt die Versammlung die Leiterin\/den Leiter f\u00fcr die Dauer des Wahlganges.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Die Versammlung kann G\u00e4ste zulassen.<\/li>\n<li>(3)\u00a0Jede ordnungsgem\u00e4\u00df geladene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>(4)\u00a0Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben dabei ausser Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von \u00be erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 14 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<br \/>\nJedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der\/die Versammlungsleiter\/In hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschliesst die Mitgliederversammlung, zur Annahme des Antrags ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 15 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese mu\u00df einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes, des Beschlussvorschlages und der Gr\u00fcnde verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 11 bis 14 entsprechend.<br \/>\n&nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensanfall\n<ol style=\"list-style: none;\">\n<li>(1)\u00a0Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 13 Abs.4 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschliesst, sind die\/der Vorsitzende und die\/der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Das gilt entsprechend auch f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/li>\n<li>(2)\u00a0Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins ist das verbleibende Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die zuk\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden. Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinerlei Anspr\u00fcche an das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;\n<\/li>\n<li>\u00a7 17 Inkraftreten der Satzung<br \/>\nDiese Satzung ist am 13.4.2012\u00a0 mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft getreten.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Kommunales Kino Neustadt in Holstein e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKommunales Kino Neustadt in Holstein e.V.\u201c. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Neustadt in Holstein. 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